Ausgleich der kalten Progression 2011 in Kraft

Ebenso oft bestand der Ständerat auf dem 1. Januar 2011, weil er Rücksicht auf die Umstellungsprobleme der Kantone und auf die Staatsfinanzen nehmen wollte. In der Einigungskonferenz konnte sich nun der Ständerat durchsetzen, dem auch am gleichzeitigen Inkrafttreten der Vorlage mit jener zur Familienbesteuerung lag. Seine Zustimmung zum Einigungsantrag war deshalb eine Formalität. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag in beiden Räten.


Neu jährlicher Ausgleich
Nach dem Beschluss der Räte werden Tarife und Abzüge künftig nicht erst dann korrigiert, wenn die aufgelaufene Teuerung 7% erreicht hat. Neu sorgt ein jährlicher Ausgleich dafür, dass die Steuerzahler nicht allein wegen des Teuerungsausgleichs auf den Einkommen schärfer besteuert werden, ohne dass ihre Kaufkraft zugenommen hat. Im Falle einer negativen Teuerung werden die Tarife und Abzüge nicht angepasst. Der nächste Ausgleich erfolgt dann auf der Basis der letzten Korrektur.


300 Millionen Franken Mindereinnahmen
Der Ausgleich der kalten Progression dürfte den Fiskus rund 300 Mio CHF kosten. Letztmals wurde die kalte Progression mit dem Steuerjahr 2006 im Umfang von 7,6% korrigiert, was für den Bund Mindereinnahmen von 540 Mio CHF bedeutete. Ende 2008 erreichte die aufgelaufene Teuerung 4,4%. Anfang 2011 tritt auch die Entlastung der Familien mit Kindern in Kraft. Diese Vorlage bringt einen Elterntarif mit einem Steuerrabatt von 250 CHF pro Kind und beim steuerbaren Einkommen einen Abzug von maximal 10’000 CHF für die Fremdbetreuung der Kinder. Die Mindereinnahmen betragen 500 Mio CHF für den Bund und 100 Mio CHF für die Kantone.


Parlament für Liberalisierung der TV-Werbung für Bier und Wein
Die Werbung für Bier und Wein am TV wird liberalisiert. Die eidgenössischen Räte haben am Donnerstag das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) revidiert. Der Ständerat, der für ein Werbeverbot einstand, gab in der Schlussrunde dem Nationalrat nach. Zurzeit ist die Werbung für Bier und Wein in der Schweiz auf allen SRG-Sendern sowie in den Schweizer-Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern – wie etwa SAT 1 – verboten. Hingegen dürfen lokale Fernsehsender und die Privatradios für diese leichten Alkoholika Werbung machen.


Im Widerspruch zu EU-Richtlinie
Diese Gesetzgebung steht im Widerspruch zur EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen». Gemäss dieser Richtlinie unterstehen im Ausland ausgestrahlte Werbefenster einzig den Gesetzen im Lande des Senders. Da in Deutschland Werbung für Bier und Wein erlaubt ist, muss dies auch für deutsche Privatsender gelten, die Schweizer Werbefenster betreiben. Dies muss die Schweiz umso mehr, weil beide Räte bereits entschieden haben, am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA teilzunehmen. Dies bedingt, dass die Schweiz die EU-Fernsehrichtlinie respektiert. Der Bundesrat schlug deshalb vor, das Werbeverbot zu lockern – auch für die SRG-Sender.


Räte heissen MEDIA-Abkommen gut
Das MEDIA-Abkommen und der Beitrag der Schweiz von 41 Mio CHF mit jährlichen Tranchen von rund 10 Mio CHF bis 2013 ist von beiden Räten gutgeheissen worden. Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke kann aufrechterhalten werden. Der Ständerat fügte sich dem Entscheid der Einigungskonferenz diskussionslos. Im Nationalrat warb Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) vergeblich für ein Nein. Die gesamte Suchtpräventionsszene sei gegen eine Liberalisierung und auch die EU werde über kurz oder lang ein Werbeverbot verhängen. Der Ablehnungsantrag wurde mit 103 zu 69 Stimmen verworfen. (awp/mc/ps/25)

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