Bei Aktien entspricht die Ausschüttung der Dividende, bei Obligationen dem Couponertrag. Ausschüttungen werden wie Einkommen besteuert. Fonds können ihre Erträge entweder ausschütten (nicht-thesaurierende Fonds) oder aber sofort wieder anlegen (thesaurierende Fonds). Es obliegt dem Anleger, die für ihn günstigere Variante zu wählen.