Axpo: ENSI leitet Strafverfahren ein
Damit bestätigte Anton Treier, Mediensprecher der Bundesaufsichtsbehörde ENSI, am Montag einen Bericht der «SonntagsZeitung». Der AKW-Betreiberin Axpo drohe eine Busse von maximal 10’000 CHF. Der Entscheid des ENSI stehe noch aus, betonte Treier. Bei Revisionsarbeiten waren am vergangenen 3. August im Block 2 des AKW Beznau zwei Mitarbeiter einer erhöhten radioaktiven Strahlung ausgesetzt gewesen.
«Ungenügende Koordination der Arbeiten»
Die bei ihnen gemessenen Werte betrugen 37,8 bzw. 25,4 Millisievert (mSv). Für von Berufes wegen strahlenexponierte Personen ist in der Schweiz eine Strahlendosis von 20 mSv pro Jahr zugelassen. Für die beiden Mitarbeiter bestand keine gesundheitliche Gefährdung, hiess es damals. Axpo hatte den Vorfall dem ENSI pflichtgemäss gemeldet. Eine Untersuchung durch das ENSI ergab, dass die Verstrahlung auf «ungenügende Koordination der Arbeiten» zurückzuführen gewesen war.
Fernmanipulation zur selben Zeit
Die Mitarbeiter hatten im Raum unterhalb des Reaktordruckbehälters Vorbereitungsarbeiten zur Druckprüfung des Primärkreislaufes ausgeführt. Gleichzeitig zog eine andere Mannschaft mit einer Fernmanipulation stark strahlende Rohre aus dem Reaktor. Diese Mannschaft wusste nicht, dass unterhalb des Druckbehälters Personen arbeiteten. Gemäss ENSI lag die Belastung der anderen an der Jahresrevision beteiligten Mitarbeitenden unter dem Grenzwert für beruflich strahlexponierte Personen.
Vorfall der Stufe 2
Das ENSI hatte den Vorfall wie der Stromkonzern Axpo auf der Internationalen Ereigniskala INES zunächst auf die Stufe 1 von insgesamt 7 Stufen gesetzt. Das ENSI klassierte die Verstrahlung nach dem überarbeiteten INES-Handbuch mittlerweile als Vorfall der Stufe 2. Gemäss Treier handelt es sich seit Anwendung der INES-Skala 1992 um den ersten Vorfall der Stufe 2 in einem Schweizer AKW. (awp/mc/ps/28)