BaFin-Ermittlungen im Fall Deutsche Börse in 4 Wochen abgeschlossen
Dies sei zumindest der übliche Zeitrahmen für eine Prüfung des sogenannten «Acting in concert», hiess es im Umfeld der Aufsichtsbehörde am Freitag. Dann werde die Behörde entscheiden, ob sie vor Gericht geht und klagt, da trotz des Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) kein Pflichtangebot von den kritischen Anteilseignern an die ausstehenden Aktionäre gemacht wurde.
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Anhaltspunkte für Druck auf Seifert
Ansicht bestärkt
Urteil mit grösserer Bedeutung