Dies sei zumindest der übliche Zeitrahmen für eine Prüfung des sogenannten «Acting in concert», hiess es im Umfeld der Aufsichtsbehörde am Freitag. Dann werde die Behörde entscheiden, ob sie vor Gericht geht und klagt, da trotz des Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) kein Pflichtangebot von den kritischen Anteilseignern an die ausstehenden Aktionäre gemacht wurde.
Kein Kommentar
Wie die Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX am Freitag aus informierten Kreisen weiter erfuhr, seien mindestens vier Fondsgesellschaften angeschrieben worden, darunter die Hedge-Fonds TCI (The Children’s Investment Fund; mit rund 8 Prozent beteiligt) und Atticus Capital sowie The Capital Group. Die BaFin selbst wollte das am Freitag nicht kommentieren. Einziger Kommentar: «Es wurden nur Briefe ins Ausland verschickt.» Auch die Fondsgesellschaften lehnten einen Kommentar ab.
Anhaltspunkte für Druck auf Seifert
Am Donnerstag hatte BaFin-Präsident Jochen Sanio während einer Pressekonferenz gesa gt, es gebe Anhaltspunkte, dass die spekulativen Hedge-Fonds, die die Übernahme der London Stock Exchange (LSE) durch die Deutsche Börse torpediert und Seifert zum Rückzug gezwungen hatten, abgestimmt gehandelt hätten. Als «Acting in Concert» gilt, wenn mehrere Aktionäre zusammenwirken, dabei mindestens auf 30 Prozent der Anteile an der Gesellschaft kommen und Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen. In einem solchen Fall sind sie verpflichtet, den restlichen 70 Prozent der Aktionäre ein Übernahmeangebot zu machen.
Ansicht bestärkt
Die BaFin sieht sich in ihren Untersuchungen bestärkt durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts München. In diesem Hauptsacheverfahren war ein «abgestimmtes Verhalten» nach dem WpÜG vom Richter als gegeben angesehen worden, da sich Aktionäre vor einer Aufsichtsratswahl auf eine gemeinsame Strategie verständigt hatten (Az: 7 U 2792/04).
Urteil mit grösserer Bedeutung
Die BaFin misst diesem Urteil grössere Bedeutung bei als dem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verlorenen «vorläufigen Eilverfahren», bei dem es um die Pixelpark AG ging. Grossaktionäre hatten zusammen 40 Prozent des Internet-Dienstleisters Pixelpark von Bertelsmann erworben. Die BaFin hatte daraufhin ein Pflichtangebot gefordert, war aber gescheitert. Laut Gericht müssen die Bieter aber über einen längeren Zeitraum hinweg zusammenarbeiten. Überdies genüge die blosse Annahme einer Absprache nicht, hatte es als Begründung geheissen. (awp/mc/as)