Die Gebührengelder, die die privaten Radio- und TV-Stationen vom BAKOM ausbezahlt bekommen, berechnen sich aufgrund des Budgets und der Jahresrechnungen. Sie hängen also von Einnahmen und Aufwand eines Unternehmens ab. Das BAKOM sei bei fünf privaten TV-Stationen auf Unregelmässigkeiten in den Jahresrechnungen gestossen, bestätigte Matthias Ramsauer, Leiter der Abteilung Radio und Fernsehen beim BAKOM, einen Bericht in der neuesten Ausgabe des Medienmagazins «Klartext» vom Dienstag.
Aufwände zu hoch verrechnet
Nach Ansicht des BAKOM seien Aufwände zu hoch verrechnet worden, oder es seien nicht angefallene Aufwände verrechnet worden. Da die Gebührengelder aber auch von den Aufwänden abhingen, fordere das BAKOM nun Gebührengelder zurück. Betroffen sind das Churer Tele Südostschweiz, Tele Ticino, das Bieler TeleBielingue, der Neuenburger Canal Alpha und der Walliser Canal 9. Tele Südostschweiz, Tele Ticino und Canal Alpha haben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, sagte Ramsauer.
Buchhalterische Meinungsverschiedenheit
Es gehe in dieser Angelegenheit um eine buchhalterische Meinungsverschiedenheit zwischen dem BAKOM und den fünf TV-Stationen. Über die Verbuchung der betreffenden Aufwände bestünden verschiedene Auffassungen. Wie Ramsauer weiter sagte, stiess das BAKOM bei einer stichprobenartigen Revision durch Externe auf mögliche Unregelmässigkeiten. Zum Teil gehe es um beträchtliche Beträge. Nähere Angaben wollte Ramsauer wegen des laufenden Verfahrens aber nicht machen.
Keine Ressourcen für eigene Revision
Das BAKOM besitze nicht die Ressourcen, um alle Rechnungen privater Radio- und TV-Stationen durch eigene Revisoren prüfen zu lassen. Flächendeckende Kontrollen seien deshalb ganz einfach nicht möglich. (awp/mc/gh)