Bank Coop erhält Verweis von SIX
Im Detail habe eine Ad-hoc-Mitteilung des Instituts im Januar 2009 über den Geschäftsverlauf im Vorjahr keine Informationen über die Entwicklung des Nettoneugeldes enthalten. Auch habe die Bank im Geschäftsbericht 2008 nicht ausreichend offengelegt, von welchen Kriterien die Höhe der leistungsabhängigen Vergütungskomponenten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abgehangen seien bzw. wie die dafür massgeblichen Kriterien gewichtet worden seien, so die Begründung der SIX. (awp/mc/ss/04)