Bank Leumi Schweiz: Acht Jahre Haft für Hauptangeklagten gefordert

Der ehemalige Leiter des Private Bankings von Bank Leumi in Zürich habe die Verantwortlichen «aufs Schändlichste» missbraucht, begründete der Staatsanwalt seinen Antrag. Der Angeklagte habe aus Gier- und Geltungssucht gehandelt. Den Deliktsbetrag bezifferte der Staatsanwalt auf mindestens 150 Mio CHF.


Teilgeständnis des Hauptangeklagten
Für die sechs Mitangeklagten reicht das geforderte Strafmass von einer noch festzulegenden Geldstrafe in der Höhe von 120 Tagessätzen bis hin zu einer teilbedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Anders als der Hauptangeklagte, der ein Teilgeständnis ablegte, bezeichneten sich die sechs Mitangeklagten allesamt als unschuldig.


Schadenersatzklage über 107 Mio. Franken
Die Bank Leumi hatte gegen den ehemaligen Leiter eine Schadenersatzklage über 107 Mio CHF eingereicht. Der Mann gab zu, während etwa zehn Jahren nicht autorisierte Finanztransaktionen getätigt zu haben, bestritt jedoch jegliche Bereicherungsabsicht. Die Schadenersatzforderungen wurden im Rahmen einer Adhäsionsklage geltend gemacht, die sich der Ende 2006 eingereichten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft anschliesst. Den Angeschuldigten wird Veruntreuung, Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung vorgeworfen. (awp/mc/pg/23)

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