Bank Linth: LLB-Angebot entspricht Bundesgesetz
Das Angebot der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) entspricht dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, heisst es im Bericht der UEK vom 4. Januar.
Ergänzungen verlangt
Dabei stellt die Behörde die Bedingung, dass die Bank Linth bis spätestens am 10. Januar 2007 den am 19. Dezember 2006 veröffentlichten Verwaltungsratsbericht um Angaben zu möglichen Abwehrmassnahmen ergänzt. Diese Ergänzungen hat die UEK bereits im Bericht vom 29. Dezember 2006 verlangt.
Angebotsfrist verlängert
Zudem wird die Angebotsfrist der Glarner Kantonalbank (GLKB) bis am 2. Februar 2007, also analog zur Angebotsfrist der LLB, verlängert. Die GLKB habe die Öffentlichkeit darüber zu informieren, heisst es weiter. (awp/mc/ab)