Die FATF ist ein von 34 Ländern getragener Arbeitskreis zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Gemäss des stellvertretenden Staatssekretärs Alexander Karrer, der die Schweiz in der FATF vertritt, ist die entsprechende Empfehlung im internationalen Gremium unumstritten.
Handlungsspielraum bleibt bestehen
Allerdings gebe es Handlungsspielraum, da jedes Land selber bestimmen könne, welche Steuerdelikte genau als Vortaten zu Geldwäscherei eingestuft würden. Diesen Handlungsspielraum werde man auch nicht aufgeben, erklärte Karrer am Mittwoch an einem Kongress in Bern.»Wir werden zusammen mit der Finanzbranche nach Lösungen suchen, die zu unserem Rechtssystem passen.»
Banken sollen nicht zu Steuerfahndern werden
Patrick Odier, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), strich hervor, dass es nicht Aufgabe der Finanzinstitute sein könne, als Steuerfahnder für andere Staaten tätig zu werden. In der Schweiz dürften deshalb nur sehr schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert werden.
Augenmass gefordert
Die SBVg und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), die den Kongress zusammen mit den Selbstregulierungsorganisationen der Finanzbranche organisiert hatten, fordern von der Politik daher Augenmass bei der Umsetzung der FATF-Empfehlungen. Die Schweiz dürfe sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen und in der Manier eines Musterknaben vorpreschen, hiess es in einem Communiqué. (awp/mc/ps/17)