Voraussetzung sei, dass sich die Bedingungen an den Finanzmärkten bis dahin verbessert und sich die konjunkturelle Erholung verfestigt haben, teilte der Ausschuss in Basel mit.
Bankenverband warnt
Der Bankenverband begrüsste die Vorschläge «grundsätzlich». Sie würden zu einer Stärkung der Finanzmarktstabilität führen, sagte der Geschäftsführende Vorstand Manfred Weber. Er warnte aber auch: «Ein zu frühes Inkrafttreten birgt die Gefahr, die Kreditfinanzierung der Wirtschaft zu erschweren. Dies wäre weder im Interesse der Politik, noch der Unternehmen oder der Banken.»
Krisenfesteres Finanzsystem ohne wirtschaftliche Erholung zu bremsen
Mit dem Einigung reagierten die Notenbanker und Vertreter von Regulierungsbehörden im Baseler Komitee auf einen Auftrag der G20 Staats- und Regierungschefs vom September. Der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Franz-Christoph Zeitler, betonte am Donnerstag: «Hierbei geht es darum, einerseits durch Härtung des Kapitals und verbesserte Liquiditätsregeln das Finanzsystem mittelfristig krisenfester zu machen, andererseits aber die wirtschaftliche Erholung und Überwindung der Finanzkrise nicht regulatorisch zu erschweren.» Vor allem hätte vermieden werden sollen, dass das Kreditangebot durch den scharfen Abbau von Bilanzaktiva in Folge einer Überregulierung schrumpft.
Banken stellen sich auf strengere Vorschriften ein
Die Banken stellen sich bereits seit Monaten auf strengere Kapitalvorschriften ein. Erst vor wenigen Tagen hatte die Deutsche Bank von einem milliardenschweren Mehraufwand gesprochen, den sie aber vor allem durch einbehaltene Gewinne stemmen könne. Kritiker fürchten, dass es vielen Banken nicht gelingen werde, die nötigen Mittel etwa durch eine Kapitalerhöhung aufzubringen. Das würde sie zwingen, ihr Geschäft zurückzufahren. Eine Verschärfung der Kreditklemme wäre eine mögliche Folge.
Finanzsektor soll Vorschläge prüfen und kommentieren
Zeitler machte deutlich, dass die Beschlüsse des Komitees noch nicht endgültig sind. Der Finanzsektor sei aufgerufen, die Vorschläge bis Mitte April zu kommentieren. Parallel dazu werde in einer umfassenden Studie geprüft, welche Folgen die Regelungen auf die Finanzierung der Realwirtschaft haben könnten. Die Bundesbank habe ausserdem Wert auf eine Einigung über eine «ausreichend lange» Übergangs-Periode gelegt. Einzelheiten seien aber noch nicht beschlossen worden.
Zudem sei es gelungen, Kreditinstitute, die keine Aktiengesellschaften sind, vor untragbaren Eigenkapitalanforderungen zu schützen, betonte Zeitler. Bei der Abgrenzung des sogenannten «harten Kernkapitals» – also des qualitativ besten Kapitals – könnten «im Grundsatz auch Finanzierungsinstrumente wie Genossenschaftsanteile und stille Einlagen zum harten Kernkapital gerechnet werden». ( awp/mc/pg/21)