Darunter fallen unter anderem stärker an den langfristigen Erfolg geknüpfte Boni. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag vorgestellte Studie der Unternehmensberatung Towers-Watson. Weitere 40 Prozent seien dabei und etwa jede fünfte Bank habe noch gar nicht begonnen, berichteten die Berater. Verzögernd wirke der noch immer andauernde Gesetzgebungsprozess, erklärte Towers-Watson- Finanzexperte Werner Klein. Die deutschen Banken und Versicherungen hatten sich 2009 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verpflichtet, die eigentlich erst für 2010 vorgesehenen Vorschriften schon ein Jahr zuvor umzusetzen.
Konzeption der Grundgehälter wenig geändert
Die Regelungen zu nachhaltigeren Bemessungsgrundlagen und zur Bindung der Boni an den langfristigen Erfolg sind eine Reaktion auf die Finanzkrise. Laut Towers-Watson beziehen sich die vollzogenen Änderungen vor allem auf die kurzfristigen Bonuszahlungen. Die Konzeption des Grundgehalts wurde nur in jedem vierten Fall geändert. Eine nennenswerte Anhebung der Festvergütungen in der gesamten Branche sei bislang nicht zu erkennen. Für die Studie wurden knapp 40 Institute befragt. (awp/mc/ps/16)