Banken unterstützen Umsetzung von Basel II

Der Vorschlag zur Übernahme der neuen internationalen Eigenmittelanforderungen ins Schweizerische Recht bemühe sich um eine angemessene Differenzierung, schreibt die Bankiervereinigung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort zur Vernehmlassung. Im Schreiben wird besonders die Wahlmöglichkeit bei der Berechnung des nötigen Eigenkapitals erwähnt.


Bankiervereinigung äussert Bedenken
Bedenken äussert die Bankiervereinigung (SBVg) aber bei der Festlegung der Risikogewichte und den Multiplikatoren (Kalibrierung). Hier müsse der Gesetzgeber die Balance zwischen Vorteilen einer glaubwürdiger Regulierung und den Wettbewerbsnachteilen der Schweizer Banken finden.


«Quantitative Impact Study»
Zur Kalibrierung will sich die SBVg zu einem späteren Zeitpunkt noch genauer äussern. Sie wartet erst die Ergebnisse einer Studie ab, welche von der Eidg. Bankenkommission (EBK) parallel zur Vernehmlassung durchgeführt wird. Darin werden die Auswirkungen der neuen Regulation auf 77 repräsentativ ausgewählte Banken untersucht. Basierend auf dieser «Quantitative Impact Study» will die EBK die Risikogewichte und Multiplikatoren definitiv festlegen.


Eigenmittelüberschüsse akzeptiert
Die Bankiervereinigung akzeptiert hingegen spezielle Eigenmittelüberschüsse. Nicht einverstanden ist sie jedoch mit der Ausgestaltung. Der vorgeschlagene Satz von 20 Prozent sei zu hoch. Ausserdem sei die Festschreibung des Satzes aus politischen und rechtlichen Gründen abzulehnen. Vielmehr sollten die Überschüsse im Einzelfall begründet werden.


Revidierte Eigenkapitalvereinbarung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich
Unter Basel II wird die revidierte Eigenkapitalvereinbarung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel (BIZ) verstanden. Deren Basler Ausschuss für Bankenaufsicht legte 2004 fest, wieviel Eigenmittel eine Geschäftsbank unterlegen muss, wenn sie einen Kredit vergibt.


Umsetzung wird national geregelt
Die Umsetzung von Basel II wird national geregelt. In der Schweiz ist dafür die EBK zuständig. Deren Vorschläge befinden sich noch bis Ende Jahr in der Vernehmlassung. Ab 2007 sollen die neuen Regeln gelten. (awp/mc/gh)

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