Bankenvergleich von 1998: Letzte Gelder werden verteilt

Diese Reserve ist für die Abwicklung von laufenden Berufungsanträgen und anderen Ansprüchen gedacht. 100 Mio aus den Restmitteln sollen an Antragsteller verteilt werden, die ihre Ansprüche dokumentieren konnten. Auch 12’300 Personen, die keine konkreten Beweise vorlegen konnten, deren Anspruch aber glaubhaft schien, sollen einen 45%-Nachschlag auf die bereits erhaltenen 5000 USD bekommen. Dafür sind 28 Mio vorgesehen.


Löwenanteil für nachrichtenlose Konten
Bis jetzt wurden die 1,25 Mrd USD, die die UBS und die Credit Suisse nach Abschluss des Vergleiches vor zwölf Jahren in einen Fonds zahlten, wie folgt verteilt: Den Löwenanteil von 581 Mio erhielten 18’000 Personen, die Ansprüche auf nachrichtenlosen Konten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges auf Schweizer Banken erhoben. 288 Mio wurden an 198’000 ehemalige Zwangsarbeiter oder deren Erben ausbezahlt. 231’000 Personen, denen Hab und Gut im Holocaust geraubt wurde, erhielten 205 Mio USD.


11,6 Mio Dollar für Nachkommen abgewiesener Flüchtlinge
4100 Flüchtlingen, die an der Grenze zu der Schweiz abgewiesen wurden, respektive deren Nachkommen, sprach das zuständige Tribunal 11,6 Mio zu. 10 Mio flossen an das Victim List Project, das die Namen aller Holocaust-Opfer zu erfassen versucht. Insgesamt wurden bislang knapp 1,1 Mrd USD an über 452’000 Opfer der Nazi-Zeit oder deren Erben verteilt, schreibt der Richter.


Staat Israel geht leer aus
Korman tadelte erneut die Schweizer Banken, die Nachforschung nach den nachrichtenlosen Konten nicht nachhaltig unterstützt zu haben. Sie hätten Informationen über fast 3 Mio Konten vernichtet. Im Zuge der Verteilungsaktion seien neue Daten aufgetaucht. Das rechtfertige die Aufstockung der Zahlungen an die Inhaber nachrichtenloser Konten. Der Staat Israel soll nichts aus dem Fonds erhalten. Richter Korman wies entsprechende Einsprachen ab. Der Vergleich berücksichtige nur Ansprüche von Individuen. Über die Kosten der Verwaltung des Falles und die Anwaltshonorare schweigt sich der Richter in seinem Entscheid aus. (awp/mc/ps/16)

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