Die beiden Kantone möchten das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung explizit festschreiben. Der Nationalrat hält dies jedoch für unnötig. Bereits im Mai hatte er Standesinitiativen der Kantone Aargau, Tessin, Genf und Basel-Landschaft abgelehnt, die das Bankgeheimnis ebenfalls in die Verfassung aufnehmen wollen.
Ständerat hatte die Vorstösse 2003 noch unterstützt
Der Ständerat hatte die vier Vorstösse im Jahr 2003 noch unterstützt. Inzwischen vollzog seine Wirtschaftskommission aber eine Kehrtwende und lehnt die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Verfassung ab.
Grund: Bilaterale Abkommen mit der EU
Grund dafür ist, dass bei den bilateralen Abkommen mit der EU das Bankgeheimnis gewahrt werden konnte. Der Ständerat wird sich in der letzten Sessionswoche mit allen sechs Standesinitiativen befassen. (awp/mc/ar)