Bankgeheimnis: NR stimmt zehn revidierten DBA zu

Dies allerdings nur aufgrund einer Anfrage und für konkret benannte Fälle. Davon sollen vorerst die USA, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Mexiko Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg und Katar profitieren. Alle Abkommen unterliegen dem fakultativen Referendum.


Mehrere Anträge zurückgewiesen
Keine Chance hatte ein Antrag auf Nichteintreten sowie zwei Rückweisungsanträge. Die SVP wollte damit schärfere Voraussetzungen für Amts- und Rechtshilfe durchsetzen. Eine links-grüne Minderheit beantragte Rückweisung, damit die Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber allen Staaten und auch im Inland aufgehoben werden kann. Der Ständerat hat den ersten zehn ergänzten Abkommen bereits zugestimmt. Wie die kleine Kammer hat auch der Nationalrat die Ratifizierungs-Beschlüsse ergänzt: Er verlangt vom Bundesrat, dass er möglichst rasch ein Rahmengesetz zur Umsetzung der Amtshilfe vorlegt. Die Arbeiten am so genannten Fiskalamtshilfegesetz sind laut Finanzminister Hans-Rudolf Merz bereits im Gang.


Keine Amtshilfe bei geklauten Daten
Vorläufig werden die DBA auf der Basis einer Verordnung umgesetzt. Die Räte verlangen zudem vom Bundesrat, dass er gegenüber den Vertragspartner klarstellt, dass aufgrund gestohlener Daten keine Amtshilfe geleistet wird. Inzwischen sind 15 Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet. Auslöser für die Neuverhandlungen war der zunehmende internationale Druck auf das Bankgeheimnis. Um die Schweiz aus dem Kreuzfeuer der Kritik zu bringen, beschloss der Bundesrat im März 2009, mit interessierten Staaten die DBA den Amtshilfebestimmungen des OECD-Musterabkommens anzupassen. (awp/mc/ps/13)

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