Bankgeheimnis: SR-Kommission pocht auf Amtshilfegesetz

Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat sie diese Haltung nun bekräftigt, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Gemäss den neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) leistet die Schweiz künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe. Damit ist aber nach Ansicht der APK noch nicht alles geregelt. Die neuen Bestimmungen seien nicht direkt anwendbar, sondern bedürften einer Umsetzung ins Landesrecht, und zwar auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsebene, schreibt die Kommission.


Anhörung bis Ende April
Der Bundesrat hatte im Januar einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt; die Anhörung dazu läuft bis Ende April. Die Verordnung ist aber nur als Übergangslösung gedacht: Auch der Bundesrat war zum Schluss gekommen, dass es ein Amtshilfegesetz braucht. Die Verordnung soll bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Fälle regeln, in denen die Schweiz wegen Verletzung des Ordre public oder des Grundsatzes von Treu und Glauben keine Amtshilfe leisten will. Dies wäre zum Beispiel bei gestohlenen Bankkundendaten der Fall.


APK gegen Übergangslösung
Die APK möchte aber keine Übergangslösung. Die Verordnung trage den verfassungsmässigen Grundrechten ungenügend Rechnung, kritisiert die Kommission. Unter anderem bedürfe die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen einer präziseren Regelung. Es wäre wünschenswert, wenn der Bundesrat auf eine vorläufige Verordnung verzichten und dem Parlament direkt einen Gesetzesentwurf unterbreiten würde. Die APK will sich aber nochmals zur Verordnung äussern, wenn sie vom Ergebnis der Anhörung Kenntnis hat. (awp/mc/ps/29)

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