Der automatische Informationssaustausch, wie ihn fast alle EU-Länder kennen, komme daher für die SBVg nicht in Frage, so Roth vor Medienschaffenden in Zürich. Die vom Verband selbst ins Spiel gebrachte Abgeltungssteuer gehe sogar noch über den automatischen Informationsaustausch hinaus, so Roth. So würden den ausländischen Staaten mit einem entsprechenden Steuerabkommen nicht nur Informationen zum Zinsertrag geliefert, sondern für diesen die Steuern darauf gleich eingezogen.
Schweiz könnte Gegenleistung erwarten
Zudem könnten nicht nur Steuern auf Zinserträgen eingezogen werden, sondern alle Arten von Vermögens- und Vermögensertragsstreuern, die der Bankkunde in seinem Wohnland zu begleichen habe. Laut Roth könne die Schweiz aber auch eine Gegenleistung für die Abgeltungssteuer erwarten, etwa in Form eines diskriminierungsfreien Zugang für Schweizer Finanzdienstleister zu den jeweiligen Auslandsmärkten.
Vermögensverwalter sollen sich auf versteuerte Vermögen konzentrieren
Die Bewahrung des Bankgeheimnisses einhergehend mit der Sicherstellung von Steuerzahlungen durch eine Abgeltungssteuer ist aber nur ein Element der Strategie, von der sich die SBVg einen weiterhin florierenden Finanzplatz Schweiz erhofft. Roth plädierte für die Vermögensverwaltung ausserdem auch für eine konsequente Fokussierung auf versteuerte Vermögen.
Unversteuerte Vermögen sollen legalisiert werden können
Im Weiteren gelte es, den Kunden auch eine Möglichkeit zu bieten, die Vergangenheit aufzuarbeiten und bisher nicht versteuerte Vermögen zu legalisieren. Die SBVg kann sich dies gemäss Roth ebenfalls im Rahmen der Abgeltungssteuer vorstellen, wo beispielsweise mit einer Einmalzahlung Vermögen amnestiert werden könnten. (awp/mc/pg/29)