Dass der UBS-Spitzenmanager Mark Branson sich vor dem Ausschuss des US-Senats entschuldigt habe, sei kein allgemeines Schuldeingeständnis der Schweizer Banken, sagte Thomas Sutter, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Selbst von Seiten der Amerikaner werde nicht in Frage gestellt, dass Offshore-Banking möglich und auch legal sei. Daran ändere auch der Entscheid der UBS nichts. Der Druck auf den Finanzplatz Schweiz und das Bankengeheimnis sei weder grösser noch kleiner geworden.
«Absage an den Private-Banking-Platz Schweiz»
Besorgtere Töne schlug hingegen Hans Geiger, Professor für Bankwirtschaft an der Universität Zürich, an. Im Interview mit Radio DRS sagte er am Freitag, dass die UBS mit ihrem Rückzug sich von einer der Stärken ihres Privatkundengeschäfts verabschiede. Geiger zeigt sich inbesondere beunruhigt über die Auswirkungen auf den gesamten Bankenplatz Schweiz. Denn der Entscheid der Grossbank UBS sei auch eine «Absage an den Private-Banking-Platz Schweiz». Welche Schlussfolgerungen die anderen Schweizer Banken aus dem Kniefall der UBS vor den US-Behörden ziehen und ob sie Auswirkungen auf den ganzen Bankenplatz befürchten, blieb am Freitag unklar. Bei den Schweizer Finanzinstituten wollte niemand öffentlich dazu Stellung beziehen.
«Drastische Züge»
Für SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer dagegen nimmt der Druck auf den Finanzplatz Schweiz nun «drastische Züge» an. Wie sie auf Anfrage sagte, sei der Kniefall der UBS ein Indiz dafür, dass die amerikanischen Behörden das Verhalten der Schweiz langsam nicht mehr akzeptierten. Zur Sicherung des Finanzplatzes Schweiz gelte es nun, im Umgang mit ausländischen Behörden endlich die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug fallen zu lassen. Die Banken müssten sich im Wettbewerb durch ihre Dienstleistungen behaupten können und nicht durch die Annahme von Geld mit deliktischer Herkunft. Anders tönt es auf bürgerlicher Seite: FDP-Präsident Fulvio Pelli etwa glaubt weiterhin nicht, dass das Bankgeheimnis aufgehoben werden muss. Wenn im Ausland Unkorrektheiten festgestellt würden, dürfe nicht das Schweizer Bankensystem, sondern lediglich das unkorrekte Verhalten jener Kunden in Frage gestellt werden, sagte er gegenüber Radio DRS. (awp/mc/ps/33)