Diesem Trend möchte die SBVg mit einer schärferen Kontrolle bei Rechtshilfeverfahren entgegenkommen. «Es reicht nicht mehr aus, nur die formellen Aspekte bei einem Rechtshilfegesuch zu untersuchen. Auch der Sachverhalt muss berücksichtigt werden. Wir müssen unbedingt verhindern, dass die Schweiz zu einem Spielball wird», kommentiert SBVg-Geschäftsleiter Urs Roth die Überlegungen.
Die Augen nicht verschliessen
Die schweizerische Justizbehörde dürfe die Augen deshalb nicht vor möglichen Ungerechtigkeiten einer ausländischen Strafverfolgung verschliessen. Suspekte oder fragwürdige Gesuche seien abzulehnen. Zumal eine langfristige Sperrung der Schweizer Konten für die Betroffenen meistens existenzielle Folgen haben.
SBVg lehnt Vorschläge des Bundesrates ab
Die Vorschläge des Bundesrates zur Unternehmensssteuerreform II lehnt der SBVg ab. So sei die Doppelbelastung von Dividendenerträgen mit 80 Prozent noch immer deutlich über dem Vorschlag der Wirtschaft, welche eine Senkung von 50 Prozent fordert. Zudem bezeichnete Roth die in der Vorlage vorgesehene Bestimmung über die gewerbsmässigen Wertpapierhändler beziehungsweise die Quasi-Wertpapierhändler als untauglich. Da kein funktionaler Zusammenhang bestehe, seien diese ersatzlos aus der Vorlage zu streichen.
Bankometer zeigt erfreuliche Entwicklung
Der publizierte Bankometer habe laut SBVg-Präsident Pierre Mirabaud eine erfreuliche Entwicklung gezeigt. Der gesamte Nettoertrag legte um 6,4 Prozent auf 58,5 Milliarden Franken zu. Diese positive Entwicklung hat sich auch auf die Anzahl der Beschäftigten ausgewirkt. Bis Mitte 2005 habe die Anzahl Beschäftigter um 0,7 Prozent zugenommen.
Zinsbesteuerung verlief problemlos
Problemlos lief die Einführung der Zinsbesteuerung in der Schweiz. Wieviel Geld nach Europa überwiesen wurde, wollten die Verantwortlichen aber nicht sagen. (pte/mc/ab)