Basel: Deutsche Bahnfirma verstiess gegen Arbeitsvorschriften

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Mai 2005 Strafanzeige gegen die in Basel ansässige TX Logistik GmbH (TXL) eingereicht. Es warf der damals mit 15 Lokführern im Transitgüterverkehr tätige Firma vor, gegen das Arbeitszeitgesetz (AZG) zu verstossen. Nicht in Ordnung seien Durchschnitts-Arbeitszeit, Pausen und Schichten.


Schuldspruch wurde nicht publiziert
Das Basler Strafgericht hat inwischen – im August 2005 – geurteilt, wie ein BAV-Sprecher am Donnerstag in der Sendung «Rendezvous» von Schweizer Radio DRS sagte. Weder das BAV noch TXL hatten den Schuldspruch in der Folge publik gemacht.


2000 Franken Busse
Der verantwortliche Geschäftsführer bekam eine Busse von 2000 Franken aufgebrummt, wie ein Sprecher der TXL-Holding in Deutschland auf Anfrage Radio-Angaben bestätigte. Man habe die Busse nicht angefochten und heute ein gutes Einvernehmen mit dem BAV. Am Anfang sei im Meldewesen manches noch nicht ausreichend vertraut gewesen.


Der Gebüsste arbeitet nun in der Holding
Der Gebüsste arbeitet gemäss dem Sprecher weiter bei TXL, mittlerweile in der Holding, wo er neue Länderorganisationen aufbaut. Inzwischen gehöre die einst privat gegründete TXL-Holding mehrheitlich Trenitalia. Im letzten Jahr habe TXL mit ihren Töchtern einen Umsatz von 60 Millionen Euro erzielt.


Eisenbahner-Gewerkschafter stellten Verstösse fest
Eisenbahner-Gewerkschafter vom SEV hatten die Verstösse bei der seit 2004 in der Schweiz tätigen TXL festgestellt. Das BAV prüfte mit einem Firmen-Audit nach und fand «nicht geringe» Verfehlungen. Seit der Anzeige stellte das BAV dann nichts unkorrektes mehr fest, wie ein BAV-Sprecher auf Anfrage sagte.


Alle Lokführer mit Schweizer Arbeitsverträgen
Nach Angaben von TXL waren damals alle ihre 15 Lokführer – 13 Schweizer sowie je ein Italiener und Deutscher – mit Schweizer Arbeitsverträgen und mit Löhnen auf Schweizer Niveau angestellt. Laut dem Sprecher verdient ein TXL-Lokführer 90 000 Franken. TXL- Züge fahren via Gotthard zwischen Deutschland und Italien.


Strafanzeige gegen den Geschäftsführer
Die vom BAV bei der Basler Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige richtete sich gegen den Geschäftsführer der TXL mit Sitz in Basel. Für die Strafverfolgung bei Verletzungen des AZG, das Arbeits- und Ruhezeiten im öffentlichen Verkehr regelt, sind die Kantone zuständig. Bei Verstössen drohen Haft oder Busse. (awp/mc/ab)

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