Für Einzelarbeitsverträge gilt er indes weiterhin nicht. In einem Communiqué attestieren die Gewerkschaften Unia und Syna dem neuen GAV «wegweisende Akzente». Zu den weiteren Verbesserungen gehören ein bezahlter Vaterschaftsurlaub von sechs Tagen, zwölf Monate Kündigungsschutz ab Alter 55 sowie höhere minimale Kinder- und Ausbildungszulagen. Ab 50 gibt es sechs Wochen Ferien. Auch der neue Gesamtarbeitsvertrag bleibt auf die rund 5’100 Unterstellten beschränkt. Die Gewerkschaften hätten ihm gerne auch die rund 18’000 Angestellten mit Einzelarbeitsverträgen unterstellt. Der neue GAV tritt am 1. Mai in Kraft. (awp/mc/ps)