Bayer Schering Pharma: Gericht weist Klagen gegen Unternehmensvertrag ab

Das Landgericht Berlin habe die gegen den Zustimmungsbeschluss der Bayer-Schering-Pharma -Hauptversammlung vom 13. September 2006 zum Vertrag erhobenen Klagen als unbegründet abgewiesen, teilte das Unternehmen am Donnerstag in Leverkusen mit. Zugleich habe das Gericht in dem Freigabeverfahren zugunsten von Bayer Schering Pharma entschieden, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Vertrags im Handelsregister nicht entgegenstünden und die Wirkungen der Eintragung unberührt liessen. Bei den Verfahren ging es um den mit der Bayer-Tochter Bayer Schering GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. (awp/mc/ar)

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