Bayer (Schweiz) habe keine Vereinbarungen und keine Absprachen über Publikumspreise mit Apotheken oder selbstdispensierenden Ärzten getroffen. Man sei überzeugt, gesetzesgemäss gehandelt zu haben. Das Unternehmen reicht darum beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Auch Pfizer wird die Busse nicht einfach so hinnehmen, sondern diese «gerichtlich überprüfen lassen», wie eine Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Eli Lilly (Suisse) hat ihre Beschwerde bereits am Montag abgeschickt, wie eine Mediensprecherin ebenfalls auf Anfrage sagte.
Weko spricht Bussen in Millionenhöhe aus
Die Weko hatte die drei Unternehmen Anfang Dezember wegen Preisabsprachen bei Potenzmitteln zu einer Busse von 5,7 Mio CHF verdonnert. Die Vereinbarungen über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen zwischen den Produzenten und den Verkaufsstellen von drei Medikamenten gegen Erektionsstörungen seien unzulässig, urteilten die Kartellwächter.
Unzulässige Abreden geltend gemacht
Diese Preise seien in die branchenspezifischen Informatiksysteme integriert oder würden direkt von den Grossisten an die Apotheken und an die selbstdispensierenden Ärzte übermittelt. Diese würde sie dann zu einer grossen Mehrheit unverändert gegenüber ihren Patienten anwenden. Diese Verhaltensweisen stellen laut Weko unzulässige Abreden gemäss Kartellgesetz dar. (awp/mc/pg/23)