BCV: Verrechnungssteuer-Forderung über 150 Mio. Franken

Die BCV zeigt sich von der Forderung überrascht. Sie will bei der ESTV einen Antrag auf Revision stellen. Sie will die ESTV auch auffordern, «einen formellen Entscheid abzugeben, gegen den die Bank Rekurs einlegen kann». Die BCV habe im Jahr 2003 mit Unterstützung eines externen Steuerberaters bei der ESTV einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gestellt. Diesem wurde von der Steuerverwaltung im Rahmen einer Vereinbarung stattgegeben. Die Vereinbarung stelle die ESTV nun rückwirkend in Frage.


Zum Vorteil der Kunden
Die Vereinbarung sei zum Vorteil der Kunden abgeschlossen worden, sagte ein BCV-Sprecher auf Anfrage. Sie habe es ermöglicht, beim Derivatehandel den Preis unter Berücksichtigung der Verrechnungssteuer festzulegen. Nun komme die ESTV auf ihren Entscheid zurück und fordere «aus nicht sehr klaren Gründen» die 150 Mio CHF zurück. Bei der ESTV sind keine näheren Information zu dem Vorgang erhältlich. Sprecher Beat Furrer verweist auf das Steuergeheimnis. Allgemein hält Furrer fest, dass die ESTV ihren Standpunkt in solchen Fällen immer erläutere und die nötigen Erklärungen dazu liefere.


Kein Zusammenhang mit Aufgabe des Aktienderivate-Handels
Die BCV stellt in ihrer Mitteilung klar, dass die Forderung der ESTV «in keiner Weise» mit ihrem jüngsten Beschluss zur Aufgabe des Handels mit Aktienderivaten in Zusammenhang stehe. Sollte die ESTV auf ihrer Forderung bestehen und müsste die BCV nach einem «voraussichtlich mehrere Jahre dauernden Verfahren» diesen Betrag tatsächlich zahlen, würden dadurch «weder die Solidität der Bank noch die von ihr angekündigte Dividendenpolitik oder ihre Strategie zur Eigenmitteloptimierung gefährdet».


Im ersten Halbjahr 2008 hatte die BCV einen Reingewinn von 192,3 Mio CHF ausgewiesen, 39% weniger als in der Vorjahresperiode. (awp/mc/pg/02)


 


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