In ihrem Handelsgeschäft sei die BCV in Aktien und Derivaten verschiedener an der SWX kotierter Werte, inklusive OC Oerlikon, tätig. Alle Transaktionen der BCV resultierten aus den normalen Handelstätigkeiten und würden unter Einhaltung der gesetzlichen und berufsethischen Regeln ausgeführt, teilte die Bank am Montagabend mit.
Strafanzeige eingereicht
Die Sonntagszeitung hat mit Bezug auf Börsenkreise berichtet, dass OC Oerlikon gegen die BCV bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht hat. Die Strafanzeige dürfte sich auf die Börsenvorgänge am 27. Juni beziehen, als die OC-Oerlikon-Aktien kurz nach Eröffnung eingebrochen seien, ohne dass es neue Nachrichten zu OC Oerlikon gegeben hätte. Am gleichen Tag lief ein strukturiertes Produkt mit Kapitalschutz aus, das die BCV am Markt vertrieben hatte. Der Kurssturz liess die Aktie unter die Kapitalschutzbarriere von 276,25 CHF fallen. Dies nähre den Verdacht, dass der Kurs mittels Leerverkäufen absichtlich unter die Kapitalschutzbarierre getrieben wurde, hiess es im Bericht weiter. (awp/mc/pg/04)