Behring: Geldwäsche-Verdacht


Im Fall des inhaftierten Financiers Dieter Behring geht es nicht nur um Anlagebetrug, sondern auch um Geldwäscherei. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat deshalb ein eigenes Verfahren eröffnet.


Unter Geldwäscher-Verdacht: Dieter Behring. (pd)
Es bestehe der Verdacht der grenzüberschreitenden Geldwäscherei, sagte BA-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer auf Anfrage zu Berichten der Sonntagspresse. Die Ermittlungen richteten sich gegen mehrere Personen, sagte Wiedmer, ohne nähere Angaben zu deren Identität zu machen.

BA übernimmt
Wie Wiedmer weiter sagte, lief die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen Basel-Stadt und Zürich bislang «äusserst gut». Die BA, die bereits im Hintergrund unterstützend mitgewirkt habe, dürfte die laufenden Verfahren «nächstens» übernehmen.

Keine Wiederholung des Falls von Werner K. Rey
Es sei noch nichts entschieden, doch habe der Bund stets «offene Türen signalisiert», sagte Wiedmer. Die Behörde will so verhindern, dass sich der Fall von Werner K. Rey wiederholt, als Zürich und Bern die Verantwortung ein Jahr lang hin- und hergeschoben hatten. (awp/scc/pds)

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