Beide Parlaments-Kommissionen für Boni-Regelung

Der Vorschlag stammt von der Wirtschaftskommission des Ständerates: Sie hatte beschlossen, eine entsprechende Kommissionsinitiative einzureichen. Gemäss ihrem Vorschlag würden Bezüge über 3 Mio CHF als Tantieme qualifiziert. Über diese Gewinnverteilung entscheidet die Aktionärsversammlung. Zudem kann sie nur bei gutem Geschäftsgang ausbezahlt werden.


Unternehmen müssten diese Beträge ferner als Gewinn versteuern und könnten sie nicht als geschäftsmässigen Aufwand abziehen. In diesem Punkt entspricht der Vorschlag zwei Motionen, die der Ständerat in der Sommersession angenommen hatte. Diese lehnte die Wirtschaftskommission des Nationalrates jedoch mit 18 zu 8 Stimmen ab. (awp/mc/pg/30)

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