Damit hatten die Richter der belgischen und der niederländischen Regierung für deren Zerschlagungsplan für den Finanzkonzern und die Pläne zum Verkauf von Teilen an die französische Bank BNP Paribas einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Fortis-Aktien für weitere zwei Tage vom Handel ausgesetzt
Fortis teilte unterdessen am Montag mit, das Urteil habe keinen signifikanten Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens. Die Aktien seien für zwei weitere Tage vom Handel ausgesetzt. Fortis will am kommenden Freitag eine ausserordentliche Hauptversammlung abhalten. Von der belgischen Regierung hiess es, als Reaktion auf das Urteil seien eine Anfechtung vor dem obersten Gerichtshof oder die Bitte um eine Neueröffnung des Verfahrens als betroffene dritte Partei mögliche Optionen.
Antrag von 2.200 verärgerten Fortis-Aktionären
Die Richter waren mit ihrer Entscheidung einem Antrag von 2.200 verärgerten Fortis-Aktionären gefolgt, die den Verkauf anfechten. Sie sollen nun ein Mitspracherecht erhalten. Das Urteil verbietet es der belgischen Regierung, ihre Anteile an Fortis vor dem 16. Februar an BNP Paribas zu verkaufen. Anderenfalls droht eine Strafe in Höhe von 5 Milliarden Euro. BNP Paribas wollte die belgischen Anteile an Fortis eigentlich noch in diesem Monat oder im ersten Quartal des kommenden Jahres übernehmen. Der holländischen Regierung würde eine ähnliche Strafe drohen, wenn sie nun ihren Anteil an Fortis veräusserte.
Überprüfung durch Experten
Auf Weisung des Brüsseler Gerichts sollen nun fünf Experten prüfen, ob die Übernahme von knapp 50 Prozent der Anteile durch die belgische, die holländische und die Luxemburger Regierung im Gegenzug zu deren Kapitalspritze für das Unternehmen Ende September rechtens war. Zudem sollen sie die Rechtmässigkeit des Verkaufs von Anteilen an die französische BNP Paribas unter die Lupe nehmen und prüfen, ob die Aktionäre gerecht behandelt wurden. (awp/mc/ps/14)