Bern sieht keine Verletzung des Freihandelsabkommens in Steuerprivilegien

Das rund drei Seiten lange Schreiben, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, verweist zuerst ausführlich auf den rechtlichen Rahmen der Schweizer Unternehmensbesteuerung (Bund, Kantone und Gemeinden). Bilanzierend kommt Botschafter Bernhard Marfurt, der den Brief unterzeichnete, zum Schluss: «Wir sehen nicht, wie die kantonale Besteuerung der Schweiz bezüglich der Unternehmen den Handel (…) von Waren, um die es im Abkommen geht, berühren kann.»


Klärung um Verfälschung des Wettbewerbs
Die EU-Kommission hatte Ende September die Schweiz schriftlich um Informationen über die kantonalen Steuerpraktiken für Unternehmen angefragt. Dabei ging es um Klärung, ob die Steuerprivilegien, die verschiedene Kantone ausländischen Unternehmen gewähren, eine Verfälschung des Wettbewerbs und damit eine Verletzung des Freihandelsabkommens darstellten. (awp/mc/th)

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