Berufliche Vorsorge: BVG-Kommission verlangt Anhebung des Mindestzinssatzes
Der Entscheid sei klar gefallen, sagte Kommissionspräsident Claude Frey auf Anfrage. 16 Mitglieder stimmten für 2,75%, nur zwei für 2,5%; zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme. Der Kommission gehören unter anderem Vertreter von Bund, Kantonen, Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern an.
Kommission müsse ein Zeichen setzen
2006 und 2007 seien sehr gute Jahre gewesen für die Pensionskassen, sagte Frey. Die Kommission müsse deshalb ein Zeichen setzen. Man könne nicht ein flexibles System für den Mindestzinssatz predigen, aber bloss Anpassungen nach unten vornehmen. Den Arbeitnehmervertretern in der Kommission war die Erhöhung um einen Viertelprozentpunkt allerdings nicht genug. Sie hatten beantragt, den Mindestzinssatz von 2,5 auf 3% anzuheben, wie die Gewerkschaft Angestellte Schweiz mitteilte. Auch die Angestellten sollten etwas von den guten Jahren der Märkte haben.
Kommission lehnte Antrag knapp ab
Die Kommission lehnte den Antrag jedoch knapp ab, wie Frey sagte. Acht Mitglieder stimmten für 3%, elf für 2,5% und ein Mitglied enthielt sich der Stimme. Laut den Angestellten Schweiz stimmten neben Arbeitnehmern auch Arbeitgebervertreter aus der Romandie für die starke Erhöhung.
Sicherheitsmarge notwendig
Der Mindestzinssatz müsse für die Zukunft gelten, begründete Frey die vorsichtige Haltung der Kommission. Es brauche deshalb eine Sicherheitsmarge. Zudem gebe es verschiedene Bedingungen für die Vorsorgeeinrichtungen. Private Einrichtungen etwa müssen immer einen Deckungsgrad von 100% aufweisen, staatliche nicht. Zudem handle es sich ja um den «Mindestzinssatz»: Gehe es den Versicherungen gut, dürften sie auch einen höheren Zinssatz gewähren. Der Bundesrat dürfte nach den Sommerferien entscheiden, wie hoch der Mindestzinssatz im nächsten Jahr sein wird. (awp/mc/ar)