Einer entsprechenden Klage von Kleinaktionären sei «vollumfänglich stattgegeben worden», sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag in Köln. Es gehe dabei unter anderem um die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats und um die Wahl des Abschlussprüfers. Das Gericht begründete dies damit, dass Meldevorschriften nicht eingehalten worden seien. Die Folge davon sei, dass der Mutterkonzern, die österreichische Strabag SE, bei der Hauptversammlung kein Stimmrecht gehabt habe. Die entsprechenden Beschlüsse seien damit unwirksam.
Die Perspektiven der Strabag
Die Strabag SE hatte am Montag angekündigt, mit dem angestrebten Gang an die Wiener Börse bis zu 1,35 Milliarden Euro erzielen zu wollen. Mit dem Geld wolle die Strabag unter anderm in Russland expandieren und Marktführer in Europa werden, teilte das Unternehmen in Wien mit. (awp/mc/th)