Besteuerung reicher Ausländer: Leutenegger Oberholzer blitzt ab
Wer erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nimmt und hier keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird nach dem Aufwand für die Lebenshaltung besteuert. Das hat nach Meinung der Motionärin in einem gerechten Steuersystem nichts zu suchen.
Deckungsgleich zu Initiative von 2005
In seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass die Motion deckungsgleich mit der parlamentarischen Initiative von Leutenegger Oberholzer ist, welche der Nationalrat in der Herbstsession 2005 mit 87 zu 67 Stimmen abgelehnt hatte.
Zweckmässige Methode, kein Privileg
Die Besteuerung nach dem Aufwand sei nicht als Privileg gedacht, schreibt der Bundesrat. Sie sei eine zweckmässige Methode, um Personen mit Einkünften und Vermögen vorwiegend im Ausland, sachgerecht zu veranlagen. Zudem könne sie ein massgebendes Entscheidkriterium für den Zuzug in die Schweiz sein.
Das von Leuteneger Oberholzer angesprochene Bundesgerichtsurteil kann nach Ansicht des Bundesrates nicht beigezogen werden, da es sich mit Verfassungskonformität eines degressiven Steuertarifs befasst. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung lasse sich aus der Urteilsbegründung nicht herleiten. (awp/mc/pg)