Antragsgemäss lag die Verurteilung bei einer gerade noch bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von vier Jahren. Eine ehemals bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von drei Wochen wurde dagegen widerrufen und aufgrund des Rückfalls neu für vollziehbar erklärt.
Der Betrüger arbeitete als Managing Director
Der umfassend geständige Angeklagte hat zwischen September 2003 und August 2005 als Managing Director der an der Zürcher Bahnhofstrasse domizilierten «Asset Management and Investment Ltd.» diverse Kredite und Finanzierungen in Millionenhöhe in Aussicht gestellt. Im Gegenzug verlangte er von seinen Kunden im Voraus die Entrichtung einer «Aufwandgebühr». Der Angeklagte ging raffiniert vor. So unter Verwendung eines ihm nicht zustehenden Doktortitels sowie als angeblicher CEO der «First Brokerage Group Corporation», deren Hauptquartier sich in Fort Lauderdale/USA befinde. Zudem gab sich der Täter als Chef der fiktiven Gesellschaft «Omega Kapital» in Zürich aus. Hochtrabende Glanzprospekte sollten das Misstrauen der Kreditnehmer zerstreuen.
Über ein Dutzend gewichtige Investoren reingelegt
Laut Anklageschrift fielen über ein Dutzend gewichtige Investoren auf das betrügerische Angebot ein und überwiesen dem überzeugend auftretenden Angeklagten Vorauszahlungen bis zu 225’000 CHF. Als der Angeschuldigte nach einer Strafanzeige im August 2005 für mehrere Wochen in der Untersuchungshaft verschwand, hatte er laut Anklage bereits über 800’000 CHF für sich abgezweigt. Teilweise um alte Schulden zu begleichen oder den eigenen Lebensstil zu finanzieren. Die geprellten Opfer machten einen Gesamtschaden von über 1,86 Mio CHF geltend.
Schaden muss den Gläubigern zurückerstatten werden
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte, der heute von der Fürsorge lebt, umfassend geständig und reumütig. Anklage und Verteidigung waren sich über das Strafmass einig. Der Berufsbetrüger wurde vom Gericht verpflichtet, den angerichteten Schaden den Gläubigern zurück zu erstatten. (awp/mc/ab)