Die «Thurgauer Zeitung» hatte in ihrer Ausgabe vom Samstag (2.5.) berichtet, ein Zürcher Anwalt habe die Strafklage eingereicht. Welche Aktionäre er vertritt, war nicht bekannt. Die an der Generalversammlung vom 21.4. beschlossene Überprüfung der «rechtswidrigen Machenschaften zulasten der BFW Liegenschaften AG» werde als ungenügend beurteilt, zitierte die Zeitung den Anwalt.
Übernahmeplan hinter Strafklage?
Verwaltungsratspräsident Franz Jaeger schloss gegenüber der «Thurgauer Zeitung» jedoch nicht aus, dass ein Übernahmeplan hinter der Strafklage stehe. Der Zürcher Anwalt habe gegenüber Verwaltungsrat Beat Frischknecht ein Investorenangebot abgegeben, hiess es. Dieser kontrolliert die Gesellschaft via BFW Holding bzw. Namenaktien B.
Einheitliche Namenaktie geplatzt
Am diesjährigen Aktionärstreffen waren Vertreter der öffentlich gehandelten Namenaktien A – die Aktionärsgruppe LB (Swiss) Investment AG und die Pensionskasse SBB – mit der Forderung gescheitert, eine einheitliche Namenaktie einzuführen. Auch mit der angestrebten Ausschüttung von bis zu 10% des ausstehenden Kapitals durch Kapitalherabsetzung konnten sie sich nicht durchsetzen.
VR Entlastung verweigert
Dagegen wurde dem Verwaltungsrat im April die Entlastung verweigert und die Prüfung der Geschäftsführung beschlossen. Dies soll Martin Meili als Sachverständiger vornehmen – entsprechend dem Antrag der Minderheitsaktionäre. Der Verwaltungsrat hatte sich für Daniel Zaugg ausgesprochen. Zudem hatte ein Aktionärsvertreter im Anschluss an die Generalversammlung beim Handelsregisteramt Thurgau Einsprache eingereicht. Damit konnten Handelsregistereintragungen vorerst nicht vorgenommen werden. (awp/mc/ps/13)