Bilaterale Beziehungen mit der Schweiz bleiben auf EU-Radar

Am Mittwoch müssen diese noch vom vorbereitenden Rat der in Brüssel ansässigen Botschafter der 27 EU-Staaten formell abgesegnet werden.


Suche nach beidseits «akzeptabler Lösung»
Wie das nun vorliegende Papier zeigt, hat sich an den Kernaussagen in den Feststellungen zur Schweiz seit November nichts mehr geändert: Die EU fordert von der Schweiz eine «dynamische Anpassung der bilateralen Abkommen an das künftige EU-Recht» und weitere Kohäsionsbeiträge. Bei Letzterem erwartet die EU «einen konstruktiven Dialog mit der Schweiz bei der Überprüfung des bestehenden Mechanismus, der im Juni 2012 ausläuft». Der Rat hoffe, dass eine für beide Seiten «akzeptable Lösung» gefunden werde.


Bilateraler Weg «klar seine Grenzen erreicht»
Der bilaterale Weg hat für die EU-Experten «klar seine Grenzen erreicht». Das «komplexe System» der bilateralen Abkommen führe zu «rechtlicher Unsicherheit». Künftig müsse eine generelle Lösung für die Anpassung der Abkommen an das sich weiterentwickelnde EU-Recht, die homogene Anwendung der Abkommen sowie einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus gefunden werden.


Unternehmensbesteuerung bleibt Dorn im Auge
Bei den Steuerthemen zeigt sich die EU mit Blick auf die kantonale Holdingbesteuerung «sehr besorgt» über gewisse kantonale Steuerpraktiken. Die Schweiz wird erneut aufgerufen, diese Begünstigungen für ausländische Firmen abzuschaffen. Bern hatte 2009 entsprechende Massnahmen präsentiert. Im Papier wird weiter vor «gewissen Aspekten der Neuen Regionalpolitik» gewarnt, welche gegen das Freihandelsabkommen von 1972 verstossen würden. Diese könnten zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen EU-Grenzgebieten und der Schweiz führen.


Warten auf neue EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie
Begrüsst wird dagegen die Bereitschaft der Schweiz eine Revision und Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens ins Auge zu fassen. Das wird allerdings erst aktuell, wenn sich die EU intern auf eine neue Zinsbesteuerungsrichtlinie einigt und ein entsprechendes Verhandlungsmandat für die Schweiz verabschiedet. Der EU-Aussenministerrat hatte bereits 2008 Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit den EFTA-Staaten verabschiedet. Auf diese wird in den neuen Schlussfolgerungen mehrmals verwiesen. So im Bezug auf den Abschluss künftiger Abkommen und die Forderung nach parallelen Fortschritten in den verschiedenen bilateralen Dossiers. (awp/mc/ps/30)

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