Billigflieger lehnen Abmahnungen ab – Weiter Konflikt um Werbung

Vier Unternehmen akzeptierten Abmahnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) nicht oder nur teilweise, wie eine Verbandssprecherin am Montag auf Anfrage in Berlin sagte. Die Organisation wirft Ryanair , EasyJet , die TUI-Billigflugtochter Hapag-Lloyd Express (hlx) und der indirekten Lufthansa-Beteiligung Germanwings mangelnde Transparenz bei den Preisen vor sowie Irreführung über die Verfügbarkeit günstiger Flüge. Die Verbraucherschützer prüfen nun Unterlassungsklagen.


Einstweilige Verfügungen
Gegen die Ferienflieger LTU und Hapag-Lloyd hat der Bundesverband in ähnliche Fällen bereits Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung beantragt. Dabei sei spätestens in der kommenden Woche mit Entscheidungen der Gerichte zu rechnen, sagte die vzbv-Sprecherin.


Schnelle und leichte Vergleichbarkeit der Flugpreise
Der Verband fordert eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit der Flugpreise und Leistungen. Dies sei Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. Die Verbr aucherschützer verlangen, dass mindestens zehn Prozent des Angebots zu den beworbenen Konditionen erhältlich sein müssen.


EU macht Druck
Die Europäische Kommission hatte Mitte Juli angekündigt, gegen irreführende Preise vorgehen zu wollen, um Kunden Vergleiche zu erleichtern. Der Preis für ein Flugticket soll demnach künftig alle Steuern, Gebühren und sonstige Nebenkosten umfassen. Manche Anbieter werben dagegen nur mit einem äusserst günstigen Nettopreis. (awp/mc/gh)

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