Binnenmarktgesetz: Nationalratskommission gegen Sonderregel fürs Gastgewerbe

Bei der Änderung des Binnenmarktgesetzes hatte die kleine Kammer im September eine neue Bestimmung ins Lebensmittelgesetz eingebaut. Danach soll der Bundesrat – falls nötig – Ausbildungsanforderungen für die Hygiene im Gastgewerbe festlegen können. Von einigen Kantonen war dies in der Vernehmlassung gewünscht worden. Laut Kommissionspräsident Charles Favre (FDP/VD) befürchtet die Mehrheit der WAK, dass damit neue Barrieren errichtet werden könnten, was dem Anliegen der Liberalisierung widerspreche. Die Minderheit argmentierte vergeblich mit dem Schutz der Konsumenten und der Qualität der Ausbildung.


Beschwerderecht einbauen
Auch in einem andern Punkt beantragt die WAK ihrem Rat Festhalten. Die Wettbewerbskommission (Weko) soll gegen kantonale Beschränkungen des freien Marktzugangs bei öffentlichen Beschaffungen Beschwerde beim Bundesgericht erheben können. Die Weko brauche diese Waffe, sagte Favre am Dienstag vor den Medien. Einstimmig hiess die WAK eine Motion des Ständerates gut, um den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Marktzugang in der EU zu erleichtern. Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass beispielsweise Architekten oder Installateure im benachbarten Ausland unbürokratisch nachweisen können, dass sie ihren Beruf in der Schweiz ausüben dürfen.


Verbliebene schranken ausmerzen
Der Nationalrat befasst sich in der Wintersession mit den Differenzen beim Binnenmarktgesetz. Ziel der Vorlage ist es, die verbliebenen kantonalen und kommunalen Schranken bei der Berufsausübung auszumerzen. Wer in einem Kanton ein Geschäft betreibt, soll dies auch in jedem andern Kanton tun dürfen.

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