Biogasanlagen: Kanton Luzern macht vorwärts
Im Kanton Luzern wurden im Jahr 2003 die ersten landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Betrieb genommen. Inzwischen sind sechs landwirtschaftliche sowie vier gewerblich-industrielle Anlagen in Betrieb oder im Bau. Die sechsjährige Erfahrungsperiode veranlasste das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD), die Bewilligungspraxis zu überprüfen und erste Erkenntnisse zu reflektieren.
Grosses Potenzial für nachhaltige Ernergieproduktion
Die Landwirtschaft im Kanton Luzern wird durch die Nutztierhaltung geprägt. Die vergärbare Biomasse setzt sich deshalb vorwiegend aus landwirtschaftlichen Hofdüngern sowie aus nicht-landwirtschaftlicher Biomasse, den sogenannten Co-Substraten zusammen. Die nutzbare Masse im Kanton Luzern enthält ein Energiepotential von rund 1’100 Terajoules (TJ). Dies entspricht dem Energiegehalt von 26’000 Tonnen Heizöl extra leicht oder dem Heizölbedarf von 17’000 Einfamilienhäusern.
Aktuell werden jedoch erst etwa 7 TJ in landwirtschaftlichen Biogasanlagen und 20 TJ in gewerblich-industriellen Grossanlagen genutzt sowie ein weiterer Teil in Kompostierungsanlagen. Die Steigerung der in Biogasanlagen genutzten Hofdünger und Co-Subtrate ist aus der Sicht des Kantons Luzern deshalb sehr erwünscht – auch als Beitrag an das langfristige Ziel, im Kanton Luzern den Anteil von erneuerbarer Energie von heute 12,5 bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern.
Schnellzugstempo beim Bewilligungsverfahren
Im Hinblick auf die Rentabilität der Anlagen ist es sinnvoll, gleichzeitig Biomasse aus Hofdünger und aus Co-Substraten zu verwenden. Von den insgesamt drei landwirtschaftlichen Biogasanlage- Typen ist der sogenannte Anlagetyp B für die optimale Durchmischung besonders geeignet. Er wird deshalb speziell gefördert, indem das Bewilligungsverfahren gestrafft wird. Falls die Bewilligungsunterlagen vollständig vorliegen, erfolgt der abschliessende Entscheid innert 40 Arbeitstagen. Ausserdem bezahlt der Bund für derartige Anlagen bereits heute zusätzlich einen sogenannten Landwirtschaftsbonus aus.
Die Erfahrungen mit den bereits existierenden Biogasanlagen haben gezeigt, dass die bisher zulässige Dimensionierung zu knapp angesetzt war. Die Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) hat daher die Limite erhöht: von bisher 10’000 Tonnen Biomasse auf 15’000 Tonnen pro Jahr für eine zonenkonforme Anlage ausserhalb der Bauzone. Grössere Anlagen müssen nach wie vor in einer Bauzone angesiedelt werden. Sie unterstehen auch zusätzlichen Auflagen.
Co-Substrat als Schlüsselgrösse
Es hat sich in den vergangenen sechs Jahren gezeigt, dass das knapper werdende Co-Substrat zur Schlüsselgrösse für den Betrieb einer Biogasanlage wird. Ist das Co-Substrat nicht in genügender Menge vorhanden, dann droht eine Biogasanlage rasch unrentabel zu werden. Dabei gilt es für die Betreiber zu beachten, dass landwirtschaftlicher Hofdünger nur aus einem Umkreis von 15 Kilometer beschafft werden darf, bei nichtlandwirtschaftlichem Substrat beträgt die maximale Distanz 50 Kilometer.
Landwirtschaftliche Biogasanlagen können mit IK-Geldern (Investitionskredite) unterstützt werden. Bei einzelbetrieblichen Anlagen beträgt der zinsfreie Investitionskredit 50 Prozent der Anlagekosten, maximal jedoch 200’000 Franken je Betrieb und Anlage. Auch gemeinschaftliche Anlagen können mit zinsfreien Investitionskrediten unterstützt werden. Die Unterstützung beträgt hier 30 bis 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Eigenmittel von mindestens 15 Prozent der Restkosten und eine tragbare Gesamtfinanzierung werden vorausgesetzt. Die Beratung für den Bau landwirtschaftlicher Biogasanlagen erfolgt durch das Berufsbildungszentrum für Natur und Ernährung (BBZN) Hohenrain. (staatskanzlei luzern/mc/ps)