BKW lässt UVEK-Entscheid zum Kernkraftwerk Mühleberg gerichtlich prüfen

Die BKW gelangt mit einer Beschwerde an die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, wie sie am Freitag mitteilte. Mitte Juni hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch der BKW abgelehnt. Diese wollte die bis 2012 dauernde Befristung der Betriebsbewilligung aufheben lassen.


Ungleichbehandlung und Diskriminierung
Das Kernkraftwerk Mühleberg verfügt zurzeit als einziges Atomkraftwerk in der Schweiz nur über eine befristete Betriebsbewilligung. Dessen Betreiberin BKW sieht darin eine Ungleichbehandlung und «Diskriminierung ohne sachlichen Grund».


Entscheid auf verfahrensrechtlicher Basis
Das UVEK begründete seinen Entscheid verfahrensrechtlich: Der BKW stehe es offen, eine unbefristete Betriebsbewilligung zu beantragen. Zu diesem Zweck müsse jedoch ein ordentliches Betriebsbewilligungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. (awp/mc/ab)

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