Die Beschwerdeführer möchten die geheimen Dokumente einsehen, um ihre seit Jahren erhobenen Sicherheitseinwendungen endlich beweisen zu können, wie es in einem Communiqué vom Montag heisst.
«Klare Verletzung des Kernenergiegesetzes»
Einige elementare Dokumente würden den Beschwerdeführern «in klarer Verletzung des Kernenergiegesetzes» vorenthalten, kritisieren die Beschwerdeführer. Das krasseste Beispiel sei der Sicherheitsbericht mit dem rechnerischen Nachweis zur Beherrschung von Störfällen wie Rohrbruch oder Erdbeben. Dieser Rapport müsse für die Öffentlichkeit verfasst sein, denn das Ziel sei es, dass Betroffene und gegebenfalls ein Gericht sich ein Bild über die Betriebsrisiken und die Schutzmassnahmen eines AKW machen könnten. Ein solcher Bericht sei noch im Betriebsbewilligungsverfahren 1992 öffentlich aufgelegt worden.
Sabotageschutz als Grund für Geheimhaltung
Die Beschwerdeführer stören sich im weiteren daran, dass ENSI und BKW die Geheimhaltung der meisten Akten mit dem Sabotageschutz begründen. Dabei könnten die Akten nur von den Beschwerdeführern und den von ihnen beauftragten Experten eingesehen werden. Diesen Menschen würden somit unausgesprochen Sabotageabsichten unterstellt. Das laufende Verfahren dreht sich um die unbefristete Betriebsbewilligung, die das AKW Mühleberg am 17. Dezember 2009 vom Bund erhalten hat. Gegen diesen Entscheid des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wehrten sich die Mühleberg-Gegner mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. (awp/mc/ps/10)