Die Vereinbarung zwischen der DR Leben/Sach (gehören zur Bâloise), der DR Kranken (Unternehmen der Signal Iduna) und dem Betriebsrat der Hauptverwaltung sowie dem Gesamtbetriebsrat der Unternehmen regle unter anderem das geordnete Vorgehen, wenn es um die Zuordnung von Mitarbeitenden, die sowohl einen Arbeitsvertrag mit DR Leben/Sach als auch mit DR Kranken hatten.
Kündigungsschutz eingehalten
Weiter sei auch ein weitgehender Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis zum 31. Dezember 2013 für die Mitarbeitenden in Hamburg und auch Köln gewährt worden. Von diesem Schutz profitieren Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis mit nur noch einem Arbeitgeber fortführen sowie für die Arbeitnehmer, die bisher nur mit einem der beiden Unternehmen vertraglich verbunden waren. Auch sei eine Garantie für die Standorte in Hamburg und Köln bis Ende 2015 abgegeben worden, heisst es weiter.
Weiterer Meilenstein
Mit dieser Einigung sei ein weiterer Meilenstein auf das Ziel hin, in Deutschland eine effiziente Wachstumsplattform zu schaffen und Synergien zu realisieren, erreicht worden, wird Bâloise-CEO Martin Strobel zitiert. «Unsere bereits veröffentlichten Angaben zum Business Case bleiben gültig.» Das Bâloise-Management erwartet gemäss früheren Angaben aus der Neuordnung jährliche Synergien in Höhe von 20 bis 25 Mio EUR.
Vollständige Entflechtung bis Jahreswechsel 2012/13
In den kommenden Wochen werde den Mitarbeitern mit Doppelarbeitsverträgen Angebote für die Fortführung ihres Beschäftigungsverhältnisses bei einem Arbeitgeber unterbreitet. Parallel dazu beginne die Entflechtung von Betriebsabläufen, Betriebsmitteln und Räumlichkeiten. Die vollständige Entflechtung werde bis Ende 2012 respektive Anfang 2013 angestrebt. Anfang Juni 2010 hatten die Bâloise und die Signal Iduna einen Entflechtungsvertrag für die DR-Gesellschaften abgeschlossen. Darin einigte man sich auf der Seite der Eigentümer im Wesentlichen in Bezug auf die Zuordnung der Mitarbeiter, die Aufteilung des Vertriebs, die Neuordnung der Beteiligungen, die Verteilung der Entflechtungskosten und die weitere Nutzung der Marke «Deutscher Ring». (awp/mc/ps/02)