Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Schlamm ohne Bewilligung in die Aufschüttungen eingearbeitet wurde. Er hätte als Sonderabfall entsorgt werden müssen, wie das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland und die Kantonspolizei Bern am Freitag mitteilten. Der unrechtmässig entsorgte Schlamm führte laut den Behörden zu keiner nennenswerten Mehrbelastung für das Grundwasser.
Keine weiteren strafbaren Handlungen
Durch ihr Vorgehen sparte die BLS Alptransit AG rund sieben Millionen Franken für eine fachgerechte Entsorgung. Neben diesem Verstoss gegen die Umweltschutzgesetzgebung wurden keine weiteren strafbaren Handlungen festgestellt. Insbesondere waren die Aufschüttungen über und neben dem Lawinenschutztunnel nicht höher als im bewilligten Projekt vorgesehen.
Strafmandate noch nicht rechtskräftig
Das Untersuchungsrichteramt hat drei Verantwortliche Personen wegen Verstosses gegen das Umweltschutzgesetz zu bedingten Freiheitsstrafen sowie Bussen verurteilt. Die BLS Alptransit AG wurde zu einer Ersatzzahlung von sieben Millionen Franken an den Kanton Bern verpflichtet. Die Strafmandate sind noch nicht rechtskräftig, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.
Ermittlungen: Verstösse gegen Gesetzgebung
Bei den polizeilichen Ermittlungen ging es darum, festzustellen, ob beim Bau des Lawinenschutztunnels und bei der Aufschüttung von Neat-Ausbruchmaterial auf und neben dem Tunnel Verstösse gegen die Bau- und Umweltschutzgesetzgebung gegangen wurden.
Lawinenschutztunnel 2004 gesperrt
Der 640 Meter lange Lawinenschutztunnel zwischen Frutigen und Kandersteg wurde 2002 in Betrieb genommen. Das Bauwerk wurde mit einem Schutthügel mit Ausbruchmaterial aus dem nahen Neat- Basistunnel Lötschberg überdeckt. Schon zwei Jahre später musste er wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen werden. Seither ist der Tunnel gesperrt. Im Innern wird das Gewölbe mit Holzspriessen abgestützt. Das Bauwerk kostete seinerzeit rund 18 Mio CHF. (awp/mc/ar)