BPV will Versicherer besser beaufsichtigen

Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist eine Reaktion auf den Vertrausensverlust, den die Versicherungsbranche nach der Finanzmarktkrise und der Diskussion um die BVG-Mindestsätze in den Jahren 2000 bis 2002 erlitten hat.


Mehr Transparenz schaffen
Es gehe darum, mehr Transparenz zu schaffen, sagte BPV-Direktor Herbert Lüthy am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Zürich. Die Informationspflicht der Versicherer wird deutlich erweitert. Herzstück des neuen Gesetzes ist eine risikoorientierte Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Versicherer. Das bisherige prämienbezogene Schema werde den veränderten Marktbedingungen nicht mehr gerecht.


Neues Instrument entwickelt
Daher hat das BPV mit dem Schweizer Solvenztest (SST) ein neues Instrument entwickelt, das die Risikofähigkeit eines Versicherers messen soll. Damit kann die Höhe der Schwankungsreserve, also des Puffers zur Sicherung der Rückstellungen, bestimmt werden. Je risikoreicher das Geschäft, desto besser dotiert soll die Schwankungsreserve sein. Für Lebensversicherungsgesellschaften ergeben sich die grössten Risiken aus dem Anlagegeschäft, für Sachversicherer aus den anstehenden Versicherungsleistungen.


Übersee beweret bereits risikobezogen
In Australien, Grossbritannien, Kanada und den USA werde schon nach den risikobezogenen Kriterien bewertet, sagte Lüthy. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Berücksichtigung der Risiken bei der Berechnung der Kapitalunterlegung nicht nur viel differenziertere Lösungen erbringe, sondern auch das Verständnis der Risikosituation einer Gesellschaft wesentlich vertiefe.


Europa braucht noch einige Jahre
In Europa sei mit der Entwicklung der «Solvency II» ebenfalls ein risikobasiertes Modell in Erarbeitung, sagte Lüthy. Allerdings dauert es im EU-Raum noch mehrere Jahre, bis die Richtlinien umgesetzt werden können. Das BPV möchte, dass das neue Aufsichtsgesetz mit der neuen Solvenzbeurteilung (SST) auf den 1. Januar 2006 in Kraft tritt.


Bereits getestet
Ein erster Test zur Überprüfung der Tauglichkeit des neuen Beurteilungsmodelles hat das BPV mit zehn Versicherern bereits hinter sich, ein zweiter Feldversuch mit 45 Versicherern ist in Bearbeitung.


Auch Sanktionen möglich
Neben der Einführung des neuen Solvenztestes beinhaltet das neue Versicherungsaufsichtsgesetz weitere Anpassungen. Unter anderem gibt es dem Bundesamt bessere Instrumente zur Sanktion bei Missbrauch, sagte Lüthy. Das bestehende Gesetz bot den Behörden wenig Spielraum. So ist die höchste Busse, die das BPV erteilen kann, auf 5000 CHF begrenzt. Auf der anderen Seite der Skala steht der Entzug der Bewilligung, Abstufungen bei den Sanktionsmöglichkeiten gibt es kaum. Das neue Gesetz dagegen erlaubt eine differenziertere Bestrafung, mit Bussen von bis zu 1 Mio CHF. (awp/mc/as)

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