Die Europäische Union hatte die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung (FRP) als Hauptinstrument zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Technologiepolitik geschaffen. Die Schweizer Forschung arbeitet seit den 1980er Jahren an diesen FRP mit. Zuerst tat sie dies projektweise und mit beschränkten Rechten, seit dem Jahr 2004 integral und mit allen Rechten im Sinne des Forschungsabkommens zum 6. FRP (2003-2006) zwischen der Schweiz und der EU.
Beitrags-Berechnung anhand des BIP
Der Schweizer Beitrag an die Kosten des 7. FRP berechnet sich anhand des BIP der Schweiz. Er beläuft sich mit rund 2,360 Mrd CHF auf einen Anteil von 2,8% der Gesamtkosten des auf knapp 55 Mrd EUR veranschlagten 7. FRP. Der bei den Eidg. Räten beantragte Verpflichtungskredit von insgesamt 2,545 Mrd CHF enthält Finanzmittel für nationale Begleitmassnahmen und für eine Beteiligung am internationalen Projekt ITER/Broader Approach (Zusammenarbeit Europa-Japan in der der Fusionsforschung) und schliesst eine Reserve für BIP- und Wechselkursschwankungen über die sieben Jahre ein.
Botschaft soll im Dringlichkeitsverfahren behandelt werden
Um zu gewährleisten, dass die Schweizer Forschung bereits an den ersten Projektausschreibungen des 7. FRP (2007-2013) teilnehmen kann, müssen die Finanzbeschlüsse auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten können. Der Bundesrat beantragt darum, dass die Botschaft von den Räten in der Wintersession im Dringlichkeitsverfahren behandelt wird.
Abkommen mit der EU soll noch dieses Jahr ausgehandelt werden
Als juristische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im 7. FRP wird das aktuelle bilaterale Forschungsabkommen auf der Basis des schweizerischen Forschungsgesetzes erneuert. Ausgehend vom bestehenden Vertragstext zur integralen Beteiligung der Schweiz am 6. FRP soll, unter Federführung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung noch dieses Jahr mit der EU ein Abkommen zur Beteiligung an den 7. FRP ausgehandelt werden. (awp/mc/pg)