Die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze würde somit am 1. Januar 2011 in Kraft treten und am 31. Dezember 2017 enden. Grund für die Verschiebung ist die aktuelle wirtschaftliche Lage. Der Bundesrat folgt damit der Empfehlung beider Wirtschaftskommissionen. Noch vor einer Woche hatte Bundesrat Pascal Couchepin am Termin 1. Januar 2010 festgehalten.
Kaum finanzielle Auswirkungen auf AHV und IV
Im neuen Szenario fliessen im Jahr 2010 noch keine MWST-Mittel in die IV. Dadurch verzeichnet sie für 2010 ein in der bisherigen Planung nicht vorgesehenes Defizit von rund 1,5 Mia. Franken, wodurch ihre Schulden bei der AHV nicht eingefroren sind, sondern auf rund 16 Mrd. Franken Ende 2010 ansteigen, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen..&
Insgesamt beeinflusse dies die finanzielle Situation von AHV und IV kaum. Denn im Gegenzug werde die IV durch die zusätzlichen MWST-Einnahmen im Jahr 2017 einen Überschuss in der gleichen Grössenordnung von 1,5 Mia. Franken verzeichnen. Gemäss Sanierungsgesetz wird während der siebenjährigen Zusatzfinanzierungsphase ein allfälliger Rechnungsüberschuss der IV, der den Stand des IV-Fonds über das Startkapital von 5 Mia. Franken steigen lässt, automatisch an die AHV zur teilweisen Schuldentilgung überwiesen. Somit wird die Mehrbelastung der AHV im Jahr 2010 im Jahr 2017 wieder ausgeglichen. Da die IV mit der Verschiebung der MWST-Erhöhung Ende 2010 höhere Schulden haben wird als Ende 2009, wird der Bund während der Zusatzfinanzierungsphase zusätzliche 30 Mio. Franken Schuldzinsen an die AHV überweisen müssen.
Abstimmung von Mai auf September verschoben
Wegen der Wirtschaftskrise hatte der Bundesrat bereits die Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der IV um rund vier Monate verschoben. Sie war ursprünglich für den 17. Mai geplant gewesen. Der Bundesrat wollte damit dem Parlament die Gelegenheit geben, den Beschluss anzupassen. Das Parlament hatte aber darauf verzichtet. (BSV/mc/pg)