Das Beschwerdeschreiben der Kommission betrifft Verabredungen der Airlines zur Koordination im Passagierverkehr auf Verbindungen zwischen Europa und Nordamerika. Die geplante Kooperation der Star-Alliance-Mitglieder Lufthansa , Continental Airlines , United und Air Canada wird ebenso wie die Zusammenarbeit der Skyteam-Gruppe um Air France-KLM und Delta Air Lines noch von der Kommission untersucht.
EU in der Beweispflicht
Absprachen von Unternehmen zum Schaden von Verbrauchern und Kunden sind in der EU streng verboten. Falls die Kommission in Kartellverfahren ihre Vorwürfe beweisen kann, drohen Unternehmen Bussgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. (awp/mc/ps/19)