Brüssel geht rechtlich gegen neues VW-Gesetz vor

Damit erreicht der seit Jahren dauernde Streit zwischen Berlin und Brüssel um das Schutzgesetz für Volkswagen einen neuen Höhepunkt. Das Bundeskabinett hatte die Neufassung Ende Mai beschlossen. Sie beinhaltet die Regelung, dass Niedersachsen mit 20 Prozent sein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung behält. Nach dem Aktienrecht üblich sind 25 Prozent.


Deutschland soll Urteil in nationales Recht umsetzen
Das höchste EU-Gericht hatte 2007 die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann – auch wenn er mehr Aktien besitzt. Brüssel pocht darauf, dass Berlin das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) komplett in nationales Recht umsetzt. Falls Berlin die Neufassung des fast 50 Jahre alten Gesetzes nicht ändert, kann die Kommission erneut beim EuGH klagen. (awp/mc/pg)

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