Am 1. Juni 2002 trat das FZA in Kraft, das die schrittweise und kontrollierte Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU und den EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein brachte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Bundesämter für Migration und Statistik überprüfen regelmässig die Auswirkungen.
3. Observatoriums-Bericht
Am Donnerstag präsentierten die Bundesstellen ihren 3. Observatoriums-Bericht für die Periode vom 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2006. Darin wird festgestellt, dass sich die Zuwanderung in die Schweiz erwartungsgemäss und nach den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt habe.
Zuwanderung zu EU-Bürgern verlagert
Die Zuwanderung hat sich deutlich von den Nicht-EU-Staatsangehörigen zu den EU-Bürgern verlagert. Erste Erfahrungen mit den 10 neuen, 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten zeigen, dass die Zuwanderung moderat ausfällt. Die Kontingente wurden bis März 2007 erst rund zur Hälfte ausgeschöpft.
Wichtigkeit der Freizügigkeit für Wirtschaft
Berufsgruppen und Branchen, in denen die Erwerbstätigkeit zunahm, wiesen auch eine erhöhte Zuwanderung auf. Dies weist laut Bericht auf die Wichtigkeit der Freizügigkeit für die Wirtschaft hin. Hoch ist die Nachfrage nach Arbeitskräften namentlich in den mittleren und hohen Qualitätsniveaus.
Keine Hinweise auf negative Auswirkungen
Umgekehrt gibt es keine Hinweise auf negative Auswirkungen der Freizügigkeit auf die schweizerische Erwerbstätigkeit. In den Wirtschaftssektoren mit hoher Zuwanderung stieg auch die Erwerbstätigkeit von Schweizern. Eine Verdrängung schweizerischer Arbeitnehmer konnte nicht festgestellt werden.
Arbeitslosenquote fiel konjunkturbedingt
Die Arbeitslosenquote entwickelte sich konjunkturbedingt und fiel 2006 von 3,7 auf 3,3%. Dabei blieb die Quote der Schweizer deutlich unter jener der Ausländer. In Branchen mit hoher Zuwanderung war keine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Auch dies spricht gegen eine Verdrängung.
Keine grossen Auswirkungen bei Lohnentwicklung
Der Bericht stellt auch bei der Lohnentwicklung keine grossen Auswirkungen fest. Bei Branchen mit erhöhter Zuwanderung gab es überdurchschnittliche wie unterdurchschnittliche Veränderungen. Die Kontrollen der flankierenden Massnahmen zum FZA bestätigen, dass die üblichen Lohnbedingungen überwiegend eingehalten werden. (awp/mc/ar)