Bunderat kündigt Massnahmen gegen Lohnexzesse an

Zum zweiten soll künftig der vom Unternehmensgewinn abhängige Bestandteil der variablen Vergütung bei Banken und Versicherungen steuerlich nicht mehr als Personalaufwand, sondern als Gewinnverteilung betrachtet werden. Damit müssten die Institute diese Komponente des Bonus als Unternehmensgewinn versteuern. Weiterhin als Personalaufwand abziehbar bleibt die individuell dem einzelnen Mitarbeiter zurechenbare variable Vergütung. Dabei wird die steuerliche Abzugsfähigkeit der individuellen Komponente maximal auf die Höhe des Fixlohns beschränkt.


Regel gilt nur für Gesamtvergütungen
Aus Gründen der Einfachheit gelte die Regel nur für Gesamtvergütungen, die 2 Mio CHF pro Mitarbeiter überschreiten. Unverändert von der neuen Regelung bleibt die Besteuerung der Boni beim Empfänger. Zum dritten soll bei der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen ein Systemwechsel von der Besteuerung bei der Zuteilung zur Besteuerung bei der Ausübung vorgenommen werden. Für die ersten beiden Massnahmen soll das EFD dem Bundesrat bis Herbst 2010 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen.


«Too big too fail»: BR gibt Planung für Gesetzesänderung in Auftrag
Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei der «Too big to fail»-Problematik und erachtet Massnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall der Insolvenz einer systemrelevaten Bank für nötig. Eine entsprechende Gesetzgebung sei deshalb erforderlich, wie die Landesregierung am Mittwoch in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht seiner Expertenkommission festhält. Der Bundesrat will bereits im Mai über eine verbindliche Planung für eine Änderung des Bankengesetzes befinden.


Schlussbericht soll bereits im August vorliegen
Der Bundesrat erachte es als nötig, systemrelevante Banken stärker zu regulieren und teilt die Auffassung der Expertenkommission, dass die vorgeschlagenen Kernmassnahmen konkretisiert und priorisiert werden sollen. Die Landesregierung lädt die Experten daher ein, die Erstellung des Schlussberichts bereits auf Ende August 2010 vorzuziehen. Ziel sei die Verabschiedung der Botschaft noch im laufenden Jahr. Massnahmen seien auch im Bereich Prävention nötig, so der Bundesrat weiter und nennt die von der Expertengruppe vorgeschlagene Erhöhung der Anforderungen für Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung. Denkbar seien auch Eingriffe in die Organisationsstruktur, wie zum Beispiel die Beschränkungen gruppeninterner Kapitalflüsse.


UBS soll Kosten für Amtshilfegesuche von 40 Mio CHF bezahlen
Der Bundesrat will der UBS AG die Kosten auferlegen, welche dem Bund für die Behandlung von zwei Amtshilfegesuchen der US-Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Verhalten der UBS in den Vereinigten Staaten entstehen. Die entsprechende Botschaft sei heute vom Bundesrat verabschiedet worden, teilt das EDF am Mittwoch mit. Nach heutigen Schätzung entstehen durch die Amtshilfegesuche der USA vom Juli 2008 und vom August 2009 Kosten von rund 40 Mio CHF. Die besonderen Umstände, die wegen des Verhaltens der UBS in den USA zu den beiden Amtshilfegesuchen der amerikanischen Steuerbehörde (IRS) geführt hätten, würden die Abwälzung der Kosten auf die UBS rechtfertigen, heisst es zur Begründung. (awp/mc/ps/25)

Schreibe einen Kommentar